Energieeffizienz-Gesetz
Erfüllen Sie die Anforderungen der Gesetzgebung an die Effizienz Ihres Rechenzentrums
Ist das EnEfG für Sie relevant?
Gesetzgeber nimmt RZ-Betreiber in die Pflicht
Am 18. November 2023 hat der Bundestag das (EnEfG) verabschiedet, um den Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft zu senken und so die Klimaziele und die Energiewende plangemäß umzusetzen.
Da Rechenzentren zu den stromintensivsten Anwendungsgebieten zählen, hat der Gesetzgeber auch für Betreiber von Rechenzentren klare Vorgaben verabschiedet.
Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt:
Relevanz
Das EnEfG betrifft Rechenzentren mit einer >300 kW im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor.
Betriebsdauer und PUE
Rechenzentren (Bestand oder Aufnahme Betrieb vor 07/26):
- ab 07/2027: PUE <= 1,5
- ab 07/2030: PUE <= 1,3
Rechenzentren (Aufnahme Betrieb ab 07/26):
- PUE von <= 1,2
+ ab 07/26: Energy Reuse Factor 10 %
+ ab 07/27: Energy Reuse Factor mindestens 15 %
+ ab 07/28: Energy Reuse Factor mindestens 20 %
Einsatz erneuerbarer Energien
Ab 2024 müssen 50 % und ab 2027 sogar 100 % des im genutzten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen
Einsatz von Managementsystemen
Ab 07/25 ist die Einrichtung eines Energie- und Umweltmanagementsystems verpflichtend.
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