DGUV-Prüfung
Einhaltung der DGUV Vorschrift 3. Denn Ihre Pflicht ist unsere Aufgabe.
Jetzt auf Nummer Sicher gehen
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist verpflichtend für Rechenzentrumsbetreiber
Jeder Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf den sicherheitsgemäßen Zustand, unter Einhaltung vorgegebener Fristen, geprüft werden – so lautet die Vorschrift 3 (DGUV). Das gilt nicht nur für Bürogeräte, PCs und deren Peripheriegeräte, sondern auch für IT-Systeme im .
Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?
Sollte die Prüfung im nicht durchgeführt worden sein und es ereignet sich ein Unfall mit einem nicht überprüften Gerät, kann das Haftungsrisiko für den Betrieb hoch sein. In den meisten Betriebshaftpflicht-Versicherungen findet sich eine Ausschlussklausel, die besagt, dass Versicherungen keine Leistungen erbringen, wenn die gesetzlichen und/oder behördlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Bei einem Unfall mit einem System oder Gerät, für das keine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nachgewiesen werden kann, könnte so der Versicherungsschutz erlöschen bzw. nur eingeschränkt zum Tragen kommen.
Erfolgt die Prüfung ohne Unterbrechung des IT-Betriebes?
Die von uns durchgeführte DGUV Vorschrift 3 Prüfung kann während der Woche und innerhalb der normalen Arbeitszeit -ohne Unterbrechung des IT-Betriebes- erfolgen. Produkte aller Hersteller werden miteingeschlossen, so dass die Überprüfung für das gesamte erfolgt. Als Nachweis erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll ein Prüfsiegel an jedem erforderlichen Gerät.
Sämtliche Prüfungen werden durch unser Team, bestehend aus speziell geschulten Elektrofachkräften und IT-Spezialisten durchgeführt.
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