Basel II
Basel II beschreibt Eigenkapitalvorschriften durch die einheitliche Wettbewerbsvorschriften für den Kredithandel und die Kreditvergabe sichergestellt werden sollen. So wird vor der Kreditentscheidung die Bonität des Unternehmens geprüft und dabei sowohl die Markt- und Kreditrisiken als auch die operationellen Risiken eingeschätzt.