Energieeffizienzregister

Das Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Zuge der Einführung des Energieeffiziengesetzes (EnEfG) aufgebaut. Betreiber von Rechenzentren, welche die Anforderungen von § 13 Absatz 1 Satz 1 des Energieeffizienzgesetzes erfüllen sind verpflichtet, Informationen über ihr Rechenzentrum über das RZReg an den Bund zu übermitteln. Mit der Überwachung und Verwaltung des Registers wurde das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vom Bund beauftragt.

Die Frist hierfür ist jeweils der 31.03. eines jeden Jahres

Für die Registrierung im Energieeffizienzregister wird einmalig das ELSTER-Organisationszertifikat eines Unternehmens benötigt.

Mehr Informationen zum RZReg finden sich auf der Website des BMWK.