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F-Gasverordnung und was sie für Rechenzentren bedeutet (Update Oktober 2026)
Bereits seit März 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. In diesem Jahr wurden einige Fristen und Informationen angepasst. Unser überarbeitetes Whitepaper fasst Vorgaben, Phasen und Fristen für Betreiber von Rechenzentren zusammen.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der F-Gase-Verordnung.
Weitergehende Informationen zum Energieeffizienzgesetz und seinen Auswirkungen auf den Betrieb von Datacentern und die Planung neuer IT-Infrastrukturen haben wir in einem Whitepaper (siehe Downloads) für Sie zusammengestellt.
Darüber hinaus steht Ihnen unser Team jederzeit für Fragen zur energieeffizienten Optimierung oder Neugestaltung von IT-Infrastrukturen zur Verfügung.
Die Kühlung ist in jedem Rechenzentrum ein zentraler Baustein, und sie unterliegt strengen Vorgaben. Seit dem 11. März 2024 gilt die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase.
Die Verordnung betrifft Planer, Betreiber und Installateure kältetechnischer Anlagen ebenso wie Nutzer von Klimageräten. Für den Betrieb von Rechenzentren und weiteren IT-Infrastrukturen hat sie damit unmittelbare Folgen. Die zulässige Menge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) sinkt schrittweise und soll bis 2050 auf null zurückgehen. Zudem gelten Pflichten für Betreiber, etwa zu Dichtheitskontrollen, Leckageerkennung und Dokumentation.
In unserem aktualisierten Whitepaper haben wir die Vorgaben der EU, die einzelnen Phasen und die neuen Fristen für Sie zusammengestellt. Wer Kälteanlagen plant, betreibt oder wartet, findet dort eine Orientierung für die nächsten Jahre.
Das Whitepaper steht im Downloadbereich bereit.
Verlässlichkeit im Betrieb beginnt bei den Rahmenbedingungen: Daher verfolgen wir die regulatorische Entwicklung für Sie mit.