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Energieeffizienzgesetz nimmt RZ-Betreiber in die Pflicht
Das neue Energieeffizienzgesetz wurde Mitte November 2023 vom Bundestag verabschiedet, um den Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft zu senken und so die geplanten Klimaziele zu erreichen.
Da Rechenzentren zu den energieintensivsten Anwendungen zählen, hat der Gesetzgeber in Abschnitt 4 (§§ 11-15) auch Betreiber privatwirtschaftlicher und öffentlicher RZs in die Pflicht genommen.
Auf dieser Seite
Die wichtigsten Fakten - kurz und knapp
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betrifft Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung >300 kW
- Rechenzentren (Bestand oder Aufnahme Betrieb vor 07/26):
- ab 07/2027: PUE <= 1,5
- ab 07/2030: PUE <= 1,3
- Rechenzentren (Aufnahme Betrieb ab 07/26):
- PUE von <= 1,2
- ab 07/26: Energy Reuse Factor 10 %
- ab 07/27: Energy Reuse Factor mindestens 15 %
- ab 07/28: Energy Reuse Factor mindestens 20 %
- Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien: 2024 - 50 %, ab 2027 - 100 %
- RZ-Betreiber sind verpflichtet, Energiedaten an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) zu melden
- Ab 07/25 Einrichtung Energie- und Umweltmanagementsystem verpflichtend
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung des Energieeffezienzgesetzes
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Darüber hinaus steht Ihnen unser Team jederzeit für Fragen zur energieeffizienten Optimierung oder Neugestaltung von IT-Infrastrukturen zur Verfügung.